Michas Schraubereien

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25 .September 2005

Landtag, ich komme!

by @ 23:12. Filed under Aktion, politisches..., unterwegs

Text eingeschränkt lizensiert unter Creative Commons-Lizenz Creative Commons License

morgen is ne Expertensitzung im Sächsischen Landtag.
Und ich werd mir das hautnah ankucken.

wird bestimmt interessant.

—–
Es geht um folgende Sache:
——copy&paste——
Sächsischer Landtag 4. Wahlperiode DRUCKSACHE 4 / 1238

Gesetzentwurf
der PDS-Fraktion

Titel Gesetz zur Einfügung eines weiteren Staatszieles in die Verfassung des Freistaates Sachsen (Artikel 12a, „Antifaschistische Klausel”)

Prof. Dr. Peter Porsch - Fraktionsvorsitzender

Dresden, den 12. April 2005

Eingegangen am: 12.04.2005
Ausgegeben am: 13.04.2005
Vorblatt zum Entwurf eines Gesetzes zur Einfügung eines weiteren Staatsziels in die Verfassung des Freistaates Sachsen (Artikel 12a, „Antifaschistische Klausel”)

A. Zielsetzung
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass im Freistaat Sachsen, wie in anderen Bundesländern auch, in wachsendem Maße rechtsextremistische, ausländerfeindliche, antisemitische und neofaschistische Kräfte provokant und organisiert öffentlich in Erscheinung treten.
Die Wahlergebnisse zu den jüngsten Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg zeigen, dass Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus, neonazistisch geprägte Erklärungs- und Verhaltensmuster sowie vermeintliche Lösungswege - auch bedingt durch tiefgreifende soziale Spannungen in der Gesellschaft - von einem nicht geringen Teil der Bevölkerung zumindest toleriert werden.

Die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen hat deshalb in ihrem jüngsten Bericht über Rassismus und Diskriminierung ihre Besorgnis über die Zuname von Rechtsextremismus in Ostdeutschland zum Ausdruck gebracht. Politik in Deutschland wie in Sachsen steht parteiübergreifend auch und gerade im 60. Jahr nach der Befreiung vom Faschismus gegenüber der internationalen Staatengemeinschaft, insbesondere gegenüber den Staaten der Antihitler-Koalition, in der Verantwortung, Antisemitismus, Rechtsextremismus und Neonazismus aktiv zu bekämpfen. Sie wird sich im Interesse des Ausbaus nachbarschaftlicher Beziehungen, des Zusammenwachsens in Europa und einer friedlichen Entwicklung in der Welt daran messen lassen müssen, wie sie dieser Verantwortung gerecht geworden ist und künftig gerecht wird.

Das Erstarken von ausländerfeindlichen, antisemitischen und neofaschistischen Kräften in unserem Land gefährdet nicht nur den geachteten Platz Deutschlands und Sachsens in der Völkergemeinschaft, sondern stellt auch einen Angriff auf die Werte und Grundprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung dar, weil die Ziele jener Kräfte nur unter Missachtung und Beseitigung dieser Werte und Grundprinzipien, begonnen bei der Achtung der Würde eines jeden Menschen, zu erreichen sind.

Dieser Gefährdungslage kann wirkungsvoll nicht mittels einer sporadischen, konjunkturellen und oder kampagnenhaften Beschäftigung und Auseinandersetzung der Politik mit fremdenfeindlichen, antisemitischen, rechtsextremistischen und neonazistischen Aktivitäten und Tendenzen begegnet werden. Ebenso wenig reicht es allein aus, zur gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit solchen Erscheinungsformen aufzufordern.

Voraussetzung hierfür ist die Gewissheit, dass der Staat und seine Organe wie die demokratischen Parteien selbst die durch die Werte und Grundprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufgezeigte Markierung, bis hierhin und nicht weiter, nicht antasten lassen und dies von Verfassungs wegen klarstellen.

Um dem Gebot staatlicher und gesellschaftlicher Intervention im Freistaat Sachsen Rechnung zu tragen, ist es angezeigt, das Nichtzulassen rassistischer, fremdenfeindlicher und antisemitischer Aktivitäten sowie eines Wiederbelebens und Verbreitens nationalsozialistischen Gedankengutes als Staatsziel in die Sächsische Verfassung aufzunehmen.

Weite

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