Michas Schraubereien

verschiedenste Gedanken meiner selbst.

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23 .August 2006

Ein Fahrradanhänger ist ne feine Sache - Leergutautomaten auch!

by @ 18:09. Filed under schraubereien, wer weiß was?

Text eingeschränkt lizensiert unter Creative Commons-Lizenz Creative Commons License

Vor gut zwei Jahren hab ich zusammen mit Axel von unsrer Selbsthilfefahrradwerkstatt einen Fahrradanhänger gebaut.

Ausgangsmaterial: ein ausgedienter Kühlschrank (Kühlmittel war schon raus), zwei Räder von einem Rollstuhl, ein wenig Rohr und verschiedene L-Profile .. und eine “Klaufix(TM)”-DDR-Fahrrad/Moped-Anhängerkupplung.
Ist ne feine Sache - ohne die ganzen Innereien ist der Kühlschrank gar nicht so schwer .. ist ja nur Styropor in Blech/Plaste-Mantel. So ist der Hänger geschlossen und sogar bissl isoliert.

Nun steht das Ding meistens bei uns im Hof rum.

Fahrradhänger - zu Fahrradhänger - offen

Warum?

Na, da kann man sein Leergut deponieren, wenn man es nicht mehr haben will - und da man bei uns im Hof schön rumsitzen und Bier schlürfen kann, füllt sich so ein Hänger mit der Zeit. So ists ordentlicher, und das ganz unproblematisch - und ich hab finanziell sogar was davon.

Jetzt war der Hänger wieder mal voll und ich war ihn leeren. Dazu fahr ich immer zu Minimal, die haben nämlich nen Leergut-Annahme-Automaten - und ein Automat kann nicht “komisch kucken”.

Ich koppel den Hänger einfach ab und schiebe ihn immer direkt vor den Automaten. Und dann einfach immer klack! klack! klack! klack! …. eine Flasche nach der anderen.

Heute hat mich beim Benutzen des Automaten so ein Typ gestört (Marktleiter? ). Der meinte, das wäre hier keine Blabla-Annahmestelle. Ich erwiderte, dass ich noch nie etwas von einer “Maximalzahl” bei Flaschenrücknahme gehört hätte. Und ich hab einfach weitergemacht.
(Letztendlich warens bei mir 119 Flaschen … 9,52 € …)

Nun meine Frage:
Hat irgend jemand schon mal was davon gehört, ob es eine gesetzliche Obergrenze gibt, wieviele Pfandflaschen man auf einmal zurückbringen darf? Bzw. welche Verordnung regelt sowas?
Ich kann mir einerseits nicht vorstellen, dass ein Markt mit Leergutannahmestelle die Rücknahme von ein paar Flaschen verweigern darf - andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass so ein Markt 100.000 Flaschen auf einmal annehmen können muss.

Da muss es doch irgend einen Richtwert geben …. ?

Weiß jemand sowas?

9 Responses to “Ein Fahrradanhänger ist ne feine Sache - Leergutautomaten auch!”

  1. Tom Götze Says:

    Freunde von mir haben auf dem Freakstock Plastepfandflaschen im Wert von über 35 Euro aufgesammelt und auch alle bei so nem Automaten reingesteckt ohne schief angeguckt worden zu sein. Dort musste ein Angestellter sogar den Auffangbehälter wechseln, weil der Automat voll wurde und keiner hat gemeckert. Vielleicht hatte der Marktleiter nen schlechten Tag oder seine Schulung zum Thema Kundenservice noch aus der ehemaligen DDR.

    Gruß Tom

  2. Micha Says:

    An Einweg-Leergutautomaten hatte ich solche Probleme auch noch nicht. Hängt vielleicht damit zusammen, dass jene die Flaschen schreddern.
    Jener Mehrwegautomat sortiert die Flaschen aber auf ein Band .. und irgend jemand hinter dem Automaten muss ab und zu die Flaschen vom Band in Kästen sortieren.

  3. klangfreund Says:

    micha ,scheiss auf regeln…,in deutschland ist eh alles so festgefahren das mal ne revolution (im sinne von umwälzung,denn gewalt lehne ich ab)her muss,und wer weiss vielleicht beginnt die ja an nem getränkeautomaten….

  4. mzeecedric Says:

    hat er dich nicht auch gleich nach GEZ-Gebühren gefragt?

  5. mzeecedric Says:

    ähm, cooler hänger wollt ich noch gesacht haben…

  6. Micha Says:

    nee.. nach GEZ-Gebühren hat der nich gefragt. Der hat auch so weiter nix gesagt. Ging eigentlich. ich dachte nur - “gibt es eine Obergrenze bei Flaschenabgabe ohne Kasten?” Das interessiert mich nämlich wirklich…

    der Hänger hat einen konstruktiven Mangel: Schwerpunkt zu hoch. Ab ca. 20km/h hab ich echt angst vor jeder Bodenerhebung … und wenn es ein Kieselstein ist! Vielleicht schweißen wir das nochmal um. Die Räder haben nämlich Steckachsen (sozusagen “Einzelradaufhängung” - keine verbindende Achse … und nur an einer Seite aufgehangen (keine “Gabel”)) … was eigentlich eine “Niederflurkonstruktion” erlauben würde.

  7. storch Says:

    micha, du wirst noch ein aufrechter deutscher. nur ein solcher würde sich um solche fragen gedanken machen. als dauerlinker hättest du jetzt eine pfandflaschenaktion starten müssen bei der ihr in eurem kollektiv alle flaschen sammelt und in einer konzertierten aktion die besagten 100.000 auf einmal abgebt.
    bischen enttäuscht bin ich schon… :-)

  8. Lüner Hendrix Says:

    Jetzt mal ein bürokratischer Beitrag:

    VerpackV § 6 Abs.1 S.1:
    “Der Vertreiber ist verpflichtet, vom Endverbraucher gebrauchte, restentleerte Verkaufsverpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen [...].”
    VerpackV § 6 Abs.1 S.4:
    “Die Verpflichtung nach Satz 1 beschränkt sich auf Verpackungen der Art, Form und Größe und auf Verpackungen solcher Waren, die der Vertreiber in seinem Sortiment führt.”
    VerpackV § 6 Abs.1 S.5:
    “Für Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 qm beschränkt sich die Rücknahmeverpflichtung auf die Verpackungen der Marken, die der Vertreiber in Verkehr bringt.”

    Das janze ist aus der Verpackungsverordnung, welche durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ermächtigt ist. Falls es also keine speziellern Vorschriften für Mehrweggetränkeverpakckungen bzw. Einweggetränkeverpackungen gibt, würde ich sagen, dass die Kaufhalle alles annehmen muss (Einschränkung auf Markengleiches bei kleiner 200qm)

    Grüße

  9. Micha Says:

    Nun, mich würde trotzdem interessieren, ob Mehrwegflaschen in unbegrenzter Stückzahl angenommen werden müssen oder nicht. Wäre nämlich mal lustig, ne unmenge Flaschen irgendwo hinzubringen … und bei verweigerter Annahme darauf verweisen können, dass es da ne Pflicht gibt, diese Flaschen anzunehmen… und notfalls die Bullen zu rufen ;-)

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